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Mieter vertreiben mit Gestank
 
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Peters



Anmeldungsdatum: 18.03.2024
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18. März 2024 11:12    Titel: Mieter vertreiben mit Gestank Antworten mit Zitat

Hallo Forumsmitglieder :-)

Seit einigen Wochen riecht bzw. stinkt es direkt an unserer Wohnungstür von außen wie nach jeder Menge altem Müll, der Gestank erinnert an einen Müllcontainer.
Die Wohnungstür befindet sich nicht in einem geschlossenem Treppenhaus, es ist ein offener Laubengang.

Nicht dauerhaft, aber immer wieder. Der Gestank verfliegt nach einer Zeit wieder.
Entweder früh morgens wenn wir die Wohnung verlassen, oder wenn wir wieder nach Hause kommen.
Uhrzeiten sind regelmäßig.
Kommt jemand von uns unvorhergesehen, also nicht zu den üblichen Zeiten, nach Hause, ist nichts zu riechen.

Im Hinblick darauf das die Vermieter unsere Familie gerne aus der Wohnung hätten um sie zu verkaufen kam uns nun der Gedanke ob es sowas wie einen "Mieterschreck" gibt.

Die Vermieter besitzen noch weitere Wohnungen im Haus.

Es gibt ja stinkende Säuren.
Auf Anhieb sind mir da Stinkbomben eingefallen. Google sagt mir das dazu Buttersäure verwendet wird.

Nun fragen wir uns ob es auch einen Geruchsstoff (weiß gerade nicht wie ich es sonst nennen soll) gibt, den man an die Wand neben der Wohnungstür sprühen kann und der nach Abfall riecht um uns zu vertreiben.
Aus der Wohnung kommt der Gestank definitiv nicht.
Es entsteht nur der Eindruck das er aus der Wohnung kommt.

Es besteht ja die Möglichkeit das die Vermieter unter ihren anderen Mietern im Haus einen willigen Idioten gefunden haben der da behilflich ist und da etwas an die Wand sprüht um uns zu vertreiben.

Für eure Hilfe schon mal vielen Dank. Wir wissen gerade nicht mehr weiter.
chemiewolf



Anmeldungsdatum: 06.07.2022
Beiträge: 473
Wohnort: Rheinhessen

BeitragVerfasst am: 18. März 2024 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

das ist etwas für den Mieterschutzbund oder einen Anwalt...
Nobby
Moderator


Anmeldungsdatum: 20.10.2014
Beiträge: 6438
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18. März 2024 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sogar weiter gehen und das zur Anzeige bringen.
Peters



Anmeldungsdatum: 18.03.2024
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18. März 2024 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Aber was zur Anzeige bringen?
Einen wieder verfliegenden Gestank kann ich ja nicht beweisen.

Deswegen frage ich ja hier nach ob es einen Geruchsstoff dieser Art überhaupt gibt.
Nobby
Moderator


Anmeldungsdatum: 20.10.2014
Beiträge: 6438
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18. März 2024 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt viele übelriechende oder auch gutriechende Stoffe, die auch bei guter Lüftung wieder verschwinden.

Da kommen wir hier nicht weiter.vielleicht versteckte Kamera installieren und schauen ob es Unregelmäßigkeiten gibt.
Peters



Anmeldungsdatum: 18.03.2024
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18. März 2024 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Versteckte Kamera ist leider nicht möglich da kein Fenster neben der Tür.
chemiewolf



Anmeldungsdatum: 06.07.2022
Beiträge: 473
Wohnort: Rheinhessen

BeitragVerfasst am: 18. März 2024 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

@Nobby: versteckte Kameras sind illegal. Dazu würde ich niemand raten....
Nobby
Moderator


Anmeldungsdatum: 20.10.2014
Beiträge: 6438
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18. März 2024 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sagt denn so was, ich habe einen Kameraspion in meiner Tür wo ich sehen kann wer draußen ist.
Auch benutzen Förster Kameras um Wildtiere zu fotografieren.
Ich schau natürlich nicht in das Schlafzimmer anderer.
Auch gibts in Parkgaragen, Hoteleingängen, Banken, etc. Kameras. Natürlich nicht so viele wie in China. Big Laugh
Zitat:
Eine Videoüberwachung des eigenen, allein genutzten Grundstücks ist grundsätzlich zulässig. Diese Maßnahme ist von der Wahrnehmung des Hausrechts gedeckt, welches als ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO


Zuletzt bearbeitet von Nobby am 18. März 2024 18:28, insgesamt einmal bearbeitet
chemiewolf



Anmeldungsdatum: 06.07.2022
Beiträge: 473
Wohnort: Rheinhessen

BeitragVerfasst am: 18. März 2024 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

wenn öffentlicher Raum observiert wird, muss es einen Hinweis darauf geben.
Das ist gesetzlich geregelt.
Was du in deinem Garten machst, ist Privatsache, wenn keine Passanten oder fremdes Eigentum davon erfasst wird.
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