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klein_streifn
Anmeldungsdatum: 09.04.2007 Beiträge: 28 Wohnort: Rowa
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Verfasst am: 30. Nov 2007 20:23 Titel: allgemeine frage |
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hallo
ich möcht mal eure meinung dazu wissen
wenn in einer klausur seht
"diese stoffe können experimentel nachgewiesen werden, benennen sie je eine möglichkeit..."
ich hab die reaktionen nur genannt, bekomm die arbeit wieder und mir fehlen bei der aufgabe 2 punkte weil ich nicht die beobachtungen aufgeschrieben hab...ist das in der aufgabe überhaupt gefordert gewesen??
was denkt ihr darüber
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den weg kannst du nicht immer wählen, aber die richtung
<img> _________________ den weg kannst du nicht immer wählen, aber die richtung
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Michael aus Nbg Administrator

Anmeldungsdatum: 12.08.2004 Beiträge: 1926 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 30. Nov 2007 21:08 Titel: |
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Naja, sagen wirs mal so, Es zählt was der lehrer hören will. ABER wenn es um einen Nachweis geht, dann passiert bei dem Nachweis etwas was mit anderen Substanzen nicht passiert wäre. Genau das müsstest Du beobachten um den Nachweis gebracht zu haben. Also ich denke es gehört dazu. Sorry
Gruß Michael _________________
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Alex81
Anmeldungsdatum: 21.11.2007 Beiträge: 176
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Verfasst am: 01. Dez 2007 18:00 Titel: |
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naja. Es gibt auf jeden Fall einen unteschied zwischen benennen und erläutern. Wenn nur das Benennen gefordert war, kann doch auch nicht mehr gefordert werden.
Aber... es ist immer eine Frage wie der Lehrer so drauf ist, und wenn man den kennt, dann weiß man auch was er fordert. |
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